Haselsteiner gegen Benko: Der Streit um eine Garantie über 5 Millionen Euro

Eine schriftliche Garantie und eine Insolvenz, die wenige Wochen später folgte: Genau darum dreht sich ein aktuelles Verfahren rund um die insolvente Signa Holding. Im Kern geht es um eine Garantieerklärung in Millionenhöhe, die kurz vor der Zahlungsunfähigkeit des Konzerns abgegeben wurde.
Auf der einen Seite steht der Industrielle Hans Peter Haselsteiner, auf der anderen Seite der Immobilienunternehmer René Benko. Beide äußern sich öffentlich zu dem Streit, die Darstellungen widersprechen sich in zentralen Punkten.
Wie konnte eine einzelne Garantieerklärung Millionen bewegen?
Laut Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz benötigte die Sporthandelskette SportScheck damals dringend 5 Millionen Euro. Nur eine Privatstiftung war laut Geiwitz bereit, diese Summe bereitzustellen – allerdings nur unter der Bedingung einer schriftlichen Garantieerklärung der Konzernführung, die am 6. November 2023 abgegeben wurde. Diese Garantie sah vor, das Geld bis spätestens 30. Juni 2024 zurückzuzahlen.
Die Stiftung überwies daraufhin 3,3 Millionen Euro direkt an die Signa Holding GmbH und nahm zusätzlich von der Rückforderung weiterer 1,7 Millionen Euro Abstand. Beide Summen zusammen ergeben die rund 5 Millionen Euro, um die der Streit geführt wird.
Wie erklären die beiden Seiten den Vorgang?
René Benko bestreitet, Haselsteiner getäuscht zu haben, und erklärt, dieser lüge, wenn er von einer Täuschung spreche. Nach eigener Darstellung habe Benko die Garantie nur gegeben, damit der Kaufpreis an die Signa Holding fließen und von dort an SportScheck weitergegeben werden konnte. Er habe zum damaligen Zeitpunkt selbst nicht über diese Summe verfügt, aber nicht damit gerechnet, dass der Garantiefall tatsächlich eintreten würde.
Hans Peter Haselsteiner hält dagegen: Er habe das Geld nur auf Basis einer glaubwürdigen Garantie überwiesen und es bewusst zurückbekommen sollen. Benko habe zudem den Eindruck erweckt, prinzipiell auch 50 Millionen Euro zahlen zu können.
Haselsteiner bestätigt außerdem, dass seine Privatstiftung bereits im Juni 2022 ein Aktienpaket der Signa Holding erworben hatte. Mit 10 % an der Signa Development hätte er eine Dividende von insgesamt 10 Millionen Euro erhalten sollen – bei einem Einsatz von 5 Millionen Euro für den Aktienkauf.
Was Betroffene wissen sollten
- Eine Garantieerklärung ist rechtlich bindend, schützt aber nicht automatisch vor dem Ausfall des Garantiegebers, wenn dessen Unternehmen insolvent wird.
- Wer größere Summen auf Basis einer schriftlichen Zusage überweist, sollte die wirtschaftliche Lage des Garantiegebers unabhängig prüfen lassen.
- Beteiligungen und persönliche Netzwerke zwischen Geschäftspartnern lassen sich im Streitfall rechtlich oft nur schwer trennen.
- Öffentlich ausgetragene Wirtschaftsstreitigkeiten zeigen häufig widersprüchliche Darstellungen beider Seiten, die vor Gericht erst noch geklärt werden müssen.
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